Bedingungen des Gutscheinerwerbs sowie der Teilnahme am Gewinnspiel

I. Feriengutschein
(1) Mit dem Erwerb eines Feriengutscheins zum Preis von EUR 35,- für eine Nächtigung pro Person in einem Feriendomizil für bis zu 4 Personen an der Costa Calida im Südosten von Spanien, erhält der Gutscheinbesitzer auch eine kostenlose Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem als Hauptpreis eine Penthousewohnung, sowie 99 Urlaubswochen in den Polaris World Resorts, ausgespielt werden.
Der Gutschein für eine Nächtigung pro Person ist bis 31.12.2012 gültig.
Pro Nächtigung müssen mindestens 2 Gutscheine, sowie in der Hochsaison (01.07.-31.08.) mindestens 3 Gutscheine, je nach Verfügbarkeit der Immobilien eingelöst werden. Zusätzlich zur Einlösung der Gutscheine sind lediglich EURO 90,- pro Aufenthalt für Endreinigung und Schlüsselübergabe vor Reiseantritt zu bezahlen
Jeder Teilnehmer kann eine beliebige Zahl von Gutscheinen erwerben und diese auch als Geschenkgutscheine weitergeben. Sämtliche Gutscheinbesitzer können bei der richtigen Beantwortung einer Quizfrage die Penthousewohnung oder eine von 99 Urlaubswochen (ohne Anreise) gewinnen. Die Quizfrage ist bereits in der Anmeldung integriert.

(2) Verlost wird die Pentousewohnung Almendral im La Torre Golf Resort, 30709 Roldan, Spanien, bestehend aus 2 Schlafzimmern, Wohnzimmer mit Telefon, Internetanschluß und Kabel TV, Badezimmer mit Bidet, Küche mit Geschirrspüler, Waschmaschine, Cerankochfeld, Dunstabzug, Kühl-Gefrierkombination, großzügiger Terrasse und einem Tiefgaragenplatz, sowie 99 Urlaubswochen (ohne Anreise) in einer Wohnung in den Polaris World Resorts für bis zu 4 Personen.

Das La Torre Golf Resort hat einen von Jack Nicklaus entworfenen 18-Loch Golfplatz, Tennisplätze, Pool- und Parkanlagen. Im Towncenter befinden sich mehrere Restaurants, Bars, Cafés, der Club mit Fitnesscenter, Bank, Reisebüro, Supermarkt, Medical Center sowie dem 5* Hotel Intercontinental mit SPA.
Die Wohnung ist komplett möbliert und liegt in unmittelbarer Nähe des Towncenters und kann vom Gewinner/in neben einer Eigennutzung auch als Mietobjekt verwendet werden oder auch verkauft werden.

(3) Die derzeit auf dem Objekt einverleibten Geldlasten werden mit der grundbücherlichen Durchführung des Ziehungsergebnisses gelöscht.

II. Notar
Die Ermittlung der Gewinner sowie die Herstellung der Grundbuchsordnung wird vom Notar Alfredo Gómez Hita, Notaria Gomez Hita - Madrid, CB, Ctra. Pinatar, 22 - izda., 30730 San Javier, Murcia, Spanien durchgeführt.

III. Bankverbindung
Die Kontodaten werden nach der Anmeldung zur Verfügung gestellt.

IV. Teilnahmebedingungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Ziehung volljährig sein.

(2) Die Teilnahme ist nur über die vom Eigentümer Coming Home S.L. im Internet eingerichtete Teilnahmemaske möglich. Verbindlich müssen von einem Teilnehmer seine persönlichen Daten wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,die Quizfrage, sowie die Anzahl der gewünschten Gutscheine und auch der/die Begünstigten (falls der/die Gutscheine verschenkt werden) angegeben werden.
Für die Richtigkeit der persönlichen Daten haftet der Teilnehmer.

(3) Es wird bei jeder Anmeldung eine Gutscheinnummer (Gewinnspielnummer) vergeben. Mit Hilfe dieser Gutscheinnummer kann für den Fall der erfolgten Ziehung der Notar die Gewinner eruieren.

(4) Die Anmeldung wird mit dem Einlangen des der Anzahl der gekauften Feriengutscheine entsprechenden Geldbetrages auf dem bekannt gegebenem Konto wirksam. Beispiel: Anzahl der gekauften Gutscheine 2 Stück - eingelangter Geldbetrag EUR 70,-.

(5) Jeder Teilnehmer kann an jedem beliebigen Computer für seine Anmeldung sorgen. Die Anzahl der Gutscheine darf nachträglich nicht verändert werden. Möchte ein Teilnehmer die Anzahl der zu kaufenden Gutscheine erhöhen, muss er eine neuerliche Anmeldung in Gang setzen.

(6) Ein und derselbe Teilnehmer kann sich mehrfach anmelden. Eine nicht genutzte (nicht eingezahlte) Anmeldung verfällt nach 2 Wochen, spätestens jedoch 48 Stunden vor Beginn der Ziehung und wird gelöscht.

(7) Die Gutscheine werden exakt nach dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem bekannt gegebenem Konto vergeben. Geldeingänge unter EUR 35,- sowie Überhänge aus dem Gutscheinpreis werden nicht rückerstattet.

(8) Die Ermittlung der Gewinner findet am 10.10.2010 unter notarieller Aufsicht statt.

(9) Zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufes des letzten Gutscheins und der Ziehung müssen 20 Tage liegen.

(10) Sollten bis zum 20.09.2010 weniger als 25.000 Gutscheine verkauft worden sein, findet die Ziehung nicht statt.
Die erworbenen Gutscheine können jedoch bis 31.12.2012 je nach Verfügbarkeit der Immobilien, eingelöst werden.

(11) Die Zahlungseingänge auf dem bekanntgegebenem Konto werden täglich kontrolliert. Nach Überprüfung der Gutscheinnummer und deren Übereinstimmung mit der Anmeldeinfo, welche per Mail einging, wird der jeweilige Zahlungseingang in eine Liste mit fortlaufenden Gutscheinnummern eingetragen; bei Einzahlungen von mehreren Gutscheinen wird jeder Betrag von EUR 35,- fortlaufend in die Liste der Gutscheinnummern eingetragen;
Beispiel: ein Teilnehmer zahlt EURO 350,- ein, es werden für ihn 10 Gutscheinnummern eingetragen und die Gewinnchance ist bereits 1:25.

(12) Nach richtiger Beantwortung der Quizfrage und erfolgter Ziehung wird aus der vorliegenden Liste die Gutscheinnummer erhoben und werden danach aus dem dazugehörigen Anmeldungsformular die Daten der Gewinner festgestellt.

(13) Die Gewinner werden mitsamt der Gutscheinnummer veröffentlicht. Mit Abschicken der Anmeldung stimmt jeder Teilnehmer zu, dass für den Fall, dass er Gewinner ist, seine persönlichen Daten, gegebenenfalls samt Foto in den Medien veröffentlicht werden dürfen.

(14) Die Gewinner werden anhand der angegebenen Daten aus der Anmeldung verständigt.

(15) Darüber hinaus hat der Gewinner/die Gewinnerin der Penthousewohnung bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Ziehung folgenden Tag, um den Gewinn anzutreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang erfolglos sein und sich der Gewinner/die Gewinnern innerhalb der vorgenannten 30-tägigen Frist nicht gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen drei Werktagen statt.

(16) Sollte der Gewinner/die Gewinnerin der Penthousewohnung kein EU-Staatsbürger sein oder eine Genehmigung des Erwerbsvorganges aus gesetzlichen Gründen nicht möglich sein, so ist der Gewinner/die Gewinnerin berechtigt, binnen drei Werktagen ab Versagung der vorgenannten Genehmigung, einen Dritten namhaft zu machen, auf den die Genehmigungsvoraussetzungen zutreffen, andernfalls eine neuerliche Ziehung infolge Verfalls des Gewinns binnen 8 Werktagen stattfindet.

(17) Innerhalb von 14 Werktagen nach Kontaktaufnahme des Gewinners/der Gewinnerin wird vom Notar eine grundbuchsfähige Urkunde mit Veräußerer und Erwerber errichtet, auf Grund welcher der Gewinner/die Gewinnerin grundbücherliches Eigentum erlangt.

(18) Die Übergabe der Penthousewohnung erfolgt ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit. Als Zeitpunkt für die Übergabe in den Besitz des Gewinners/der Gewinnerin samt Last, Gefahr und Zufall wird der Tag der beglaubigten Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. Der Geschäftsführer der Coming Home S.L. verpflichtet sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterfertigen.

(19) Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Ziehung und dem Eigentumserwerb werden von der Coming Home S.L. getragen.

(20) Es gilt spanisches Recht. Gerichtsstandort ist Murcia. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

H O M E
PENTHOUSE-INFO
F A Qs
Teilnahme / Anmeldung

Suchmaschinenstatistik