Bedingungen des Gutscheinerwerbs sowie der Teilnahme am Gewinnspiel I. Feriengutschein(1) Mit dem Erwerb eines Feriengutscheins zum Preis von EUR 35,- für eine Nächtigung pro Person in einem Feriendomizil für bis zu 4 Personen an der Costa Calida im Südosten von Spanien, erhält der Gutscheinbesitzer auch eine kostenlose Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem als Hauptpreis eine Penthousewohnung, sowie 99 Urlaubswochen in den Polaris World Resorts, ausgespielt werden. Der Gutschein für eine Nächtigung pro Person ist bis 31.12.2012 gültig. Pro Nächtigung müssen mindestens 2 Gutscheine, sowie in der Hochsaison (01.07.-31.08.) mindestens 3 Gutscheine, je nach Verfügbarkeit der Immobilien eingelöst werden. Zusätzlich zur Einlösung der Gutscheine sind lediglich EURO 90,- pro Aufenthalt für Endreinigung und Schlüsselübergabe vor Reiseantritt zu bezahlen Jeder Teilnehmer kann eine beliebige Zahl von Gutscheinen erwerben und diese auch als Geschenkgutscheine weitergeben. Sämtliche Gutscheinbesitzer können bei der richtigen Beantwortung einer Quizfrage die Penthousewohnung oder eine von 99 Urlaubswochen (ohne Anreise) gewinnen. Die Quizfrage ist bereits in der Anmeldung integriert. (2) Verlost wird die Pentousewohnung Almendral im La Torre Golf
Resort, 30709 Roldan, Spanien, bestehend aus 2 Schlafzimmern, Wohnzimmer
mit Telefon, Internetanschluß und Kabel TV, Badezimmer mit
Bidet, Küche mit Geschirrspüler, Waschmaschine, Cerankochfeld,
Dunstabzug, Kühl-Gefrierkombination, großzügiger
Terrasse und einem Tiefgaragenplatz, sowie 99 Urlaubswochen (ohne Anreise) in einer Wohnung in den Polaris World Resorts für bis zu 4 Personen. (3) Die derzeit auf dem Objekt einverleibten Geldlasten werden mit der grundbücherlichen Durchführung des Ziehungsergebnisses gelöscht. II. Notar III. Bankverbindung IV. Teilnahmebedingungen (2) Die Teilnahme ist nur über die vom Eigentümer Coming
Home S.L. im Internet eingerichtete Teilnahmemaske möglich.
Verbindlich müssen von einem Teilnehmer seine persönlichen
Daten wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse
und Telefonnummer,die Quizfrage, sowie die Anzahl der gewünschten Gutscheine
und auch der/die Begünstigten (falls der/die Gutscheine verschenkt
werden) angegeben werden. (3) Es wird bei jeder Anmeldung eine Gutscheinnummer (Gewinnspielnummer) vergeben. Mit
Hilfe dieser Gutscheinnummer kann für den Fall der erfolgten Ziehung der Notar die Gewinner eruieren. (5) Jeder Teilnehmer kann an jedem beliebigen Computer für seine Anmeldung sorgen. Die Anzahl der Gutscheine darf nachträglich nicht verändert werden. Möchte ein Teilnehmer die Anzahl der zu kaufenden Gutscheine erhöhen, muss er eine neuerliche Anmeldung in Gang setzen. (6) Ein und derselbe Teilnehmer kann sich mehrfach anmelden. Eine nicht genutzte (nicht eingezahlte) Anmeldung verfällt nach 2 Wochen, spätestens jedoch 48 Stunden vor Beginn der Ziehung und wird gelöscht. (7) Die Gutscheine werden exakt nach dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem bekannt gegebenem Konto vergeben. Geldeingänge unter EUR 35,- sowie Überhänge aus dem Gutscheinpreis werden nicht rückerstattet. (8) Die Ermittlung der Gewinner findet am 10.10.2010 unter notarieller Aufsicht statt. (9) Zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufes des letzten Gutscheins und der Ziehung müssen 20 Tage liegen. (10) Sollten bis zum 20.09.2010 weniger als 25.000 Gutscheine verkauft
worden sein, findet die Ziehung nicht statt.
(11) Die Zahlungseingänge auf dem bekanntgegebenem Konto werden
täglich kontrolliert. Nach Überprüfung der Gutscheinnummer
und deren Übereinstimmung mit der Anmeldeinfo, welche
per Mail einging, wird der jeweilige Zahlungseingang in eine Liste
mit fortlaufenden Gutscheinnummern eingetragen; bei Einzahlungen von mehreren
Gutscheinen wird jeder Betrag von EUR 35,- fortlaufend
in die Liste der Gutscheinnummern eingetragen; (12) Nach richtiger Beantwortung der Quizfrage und erfolgter Ziehung wird aus der vorliegenden Liste die Gutscheinnummer erhoben und werden danach aus dem dazugehörigen Anmeldungsformular die Daten der Gewinner festgestellt. (13) Die Gewinner werden mitsamt der Gutscheinnummer veröffentlicht. Mit Abschicken der Anmeldung stimmt jeder Teilnehmer zu, dass für den Fall, dass er Gewinner ist, seine persönlichen Daten, gegebenenfalls samt Foto in den Medien veröffentlicht werden dürfen. (14) Die Gewinner werden anhand der angegebenen Daten aus der Anmeldung verständigt. (15) Darüber hinaus hat der Gewinner/die Gewinnerin der Penthousewohnung bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Ziehung folgenden Tag, um den Gewinn anzutreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang erfolglos sein und sich der Gewinner/die Gewinnern innerhalb der vorgenannten 30-tägigen Frist nicht gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen drei Werktagen statt. (16) Sollte der Gewinner/die Gewinnerin der Penthousewohnung kein EU-Staatsbürger sein oder eine Genehmigung des Erwerbsvorganges aus gesetzlichen Gründen nicht möglich sein, so ist der Gewinner/die Gewinnerin berechtigt, binnen drei Werktagen ab Versagung der vorgenannten Genehmigung, einen Dritten namhaft zu machen, auf den die Genehmigungsvoraussetzungen zutreffen, andernfalls eine neuerliche Ziehung infolge Verfalls des Gewinns binnen 8 Werktagen stattfindet. (17) Innerhalb von 14 Werktagen nach Kontaktaufnahme des Gewinners/der Gewinnerin wird vom Notar eine grundbuchsfähige Urkunde mit Veräußerer und Erwerber errichtet, auf Grund welcher der Gewinner/die Gewinnerin grundbücherliches Eigentum erlangt. (18) Die Übergabe der Penthousewohnung erfolgt ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit. Als Zeitpunkt für die Übergabe in den Besitz des Gewinners/der Gewinnerin samt Last, Gefahr und Zufall wird der Tag der beglaubigten Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. Der Geschäftsführer der Coming Home S.L. verpflichtet sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterfertigen. (19) Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Ziehung und dem Eigentumserwerb werden von der Coming Home S.L. getragen. (20) Es gilt spanisches Recht. Gerichtsstandort ist Murcia. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
